Zahlung und Mahnung

Skonto richtig ausweisen und umsatzsteuerlich behandeln

Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung – meist zwei oder drei Prozent bei Zahlung innerhalb weniger Tage. Für die Rechnung heißt das: ein Hinweis genügt. Für die Umsatzsteuer heißt es: erst wenn der Kunde das Skonto zieht, ändert sich etwas.

3 Min. Lesezeit Stand 04.10.2026

Inhalt

Der Hinweis auf der Rechnung

Sie müssen den Skontobetrag nicht ausrechnen und nicht gesondert ausweisen. Es genügt ein Hinweis auf Höhe und Frist, zum Beispiel:

„Zahlbar bis zum 19.10.2026 ohne Abzug. Bei Zahlung bis zum 12.10.2026 gewähren wir 2 % Skonto.“

Der Skontobetrag selbst und die darauf entfallende Umsatzsteuer müssen in der Rechnung nicht beziffert werden.

Wovon wird Skonto gerechnet

Skonto wird vom Bruttobetrag abgezogen, also einschließlich Umsatzsteuer. Bei 1.190 Euro brutto und 2 Prozent Skonto zahlt der Kunde 1.166,20 Euro.

Die Umsatzsteuer mindert sich anteilig mit. Aus 190 Euro Umsatzsteuer werden 186,20 Euro; die Bemessungsgrundlage sinkt von 1.000 auf 980 Euro.

Was umsatzsteuerlich passiert

Zieht der Kunde das Skonto, ändert sich die Bemessungsgrundlage im Sinne von § 17 UStG. Sie berichtigen Ihre Umsatzsteuer für den Zeitraum, in dem die Zahlung eingegangen ist – nicht rückwirkend für den Zeitraum, in dem Sie den Umsatz ursprünglich versteuert haben. Versteuern Sie nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG), gibt es nichts zu berichtigen: Sie versteuern dann ohnehin nur den Betrag, der tatsächlich eingeht.

Eine berichtigte Rechnung ist dafür nicht nötig. Der Zahlungsbeleg mit dem Skontoabzug genügt als Nachweis. Wer Vorsteuer zieht, muss sie spiegelbildlich ebenfalls mindern.

Wenn der Kunde zu spät zahlt und trotzdem kürzt

Das kommt häufig vor. Rechtlich ist der Skontoabzug dann unberechtigt: Der Kunde schuldet den Restbetrag, und die Rechnung ist nicht vollständig bezahlt.

In der Praxis lohnt sich die Abwägung, ob der Restbetrag den Ärger wert ist. Wichtig ist, dass Sie den Fall überhaupt bemerken – dafür muss der offene Betrag je Rechnung nachgeführt werden.

Wie projectxy damit umgeht

Skontosatz und Skontofrist hinterlegen Sie je Rechnung; der passende Hinweistext erscheint automatisch im PDF und lässt sich anpassen.

Zieht der Kunde das Skonto, erfassen Sie seine Zahlung und buchen den Rest auf der Belegseite mit „Restbetrag als Skonto verbuchen“ aus; die Rechnung gilt dann als bezahlt, und der Abzug bleibt als Zahlungsart „Skonto“ sichtbar. Von selbst bucht projectxy kein Skonto aus: Ohne diesen Schritt steht die Rechnung auf „Teilbezahlt“, der gekürzte Betrag bleibt als offener Posten stehen und taucht nach Fälligkeit im Mahnwesen auf. Auch die Umsatzsteuer berichtigt projectxy nicht selbst; Auswertung und DATEV-Export rechnen weiter mit den Rechnungsbeträgen.

Häufige Fragen

Muss ich Skonto anbieten?
Nein. Skonto ist freiwillig. Es ist ein Werkzeug, um schneller an Geld zu kommen, und kostet Sie den gewährten Prozentsatz.
Ab wann läuft die Skontofrist?
Üblich ist der Rechnungs- oder Leistungszeitpunkt. Schreiben Sie hin, was gilt, sonst rechnet der Kunde ab dem Tag, an dem die Rechnung bei ihm ankam.
Lohnt sich Skonto für mich?
Zwei Prozent für zwanzig Tage früher entsprechen aufs Jahr gerechnet einem sehr hohen Zinssatz. Als Verkäufer geben Sie das ab; als Käufer ist Skonto ziehen fast immer günstiger als ein Kredit.
Was ist mit Skonto bei Kleinunternehmern?
Dasselbe, nur einfacher: Da keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, mindert der Skontoabzug schlicht den Rechnungsbetrag.

Allgemeine Informationen zum Stand 04.10.2026. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung; im Einzelfall entscheidet Ihre Steuerberatung.

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