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projectxy
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Vertragsinformationen

Noch nicht vollständig: Die mit PLATZHALTER gekennzeichneten Angaben fehlen noch. Der Betreiber trägt sie im Admin-Bereich unter „Plattform“ ein. Vor der Veröffentlichung sollten die Texte rechtlich geprüft werden.

Allgemeine Vertragsbedingungen (Entwurf)

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter der Software „projectxy“ ist ProjectXY, Leipziger str. 22, 04109 Leipzig. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

2. Leistung

projectxy ist eine webbasierte Anwendung zur Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Gutschriften, zur Verwaltung von Zahlungen, Mahnungen, Belegen und zur vorbereitenden Buchhaltung. Die Anwendung ersetzt keine Steuerberatung und erstellt keine Steuererklärungen. Der Kunde bleibt für die inhaltliche Richtigkeit seiner Belege verantwortlich.

3. Zugang, Pakete und Laufzeit

Die Nutzung setzt eine Freischaltung des Unternehmenskontos durch den Betreiber voraus. Bis zur Freischaltung und nach Ablauf oder Sperrung eines Zugangs befindet sich das Konto im Lesemodus (Ansehen und Exportieren bleiben möglich). Funktionsumfang (Paket), Erweiterungen und eine etwaige Befristung legt der Betreiber bei der Freischaltung fest; ein Entgelt wird nur erhoben, wenn es gesondert vereinbart wurde. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Zugang

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, nutzt die Anwendung nur für rechtmäßige Zwecke und stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten berechtigt ist.

5. Verfügbarkeit und Sicherung

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit; Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt. Der Anbieter erstellt regelmäßige Sicherungen. Der Kunde ist gehalten, seine Daten zusätzlich regelmäßig über die Exportfunktionen zu sichern.

6. Haftung

[PLATZHALTER – Haftungsregelung (nach juristischer Prüfung)]

7. Vertragsende und Daten

Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten für 90 Tage exportieren; danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Leipzig.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO (Entwurf)

Zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und ProjectXY (Auftragsverarbeiter).

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen zur Bereitstellung der Anwendung projectxy für die Dauer des Nutzungsvertrags.

2. Art und Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien, Betroffene

Speicherung, Anzeige, Berechnung, PDF-Erzeugung und Versand von Belegen. Kategorien: Kontaktdaten und Geschäftsdaten von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern des Verantwortlichen, Rechnungs- und Zahlungsdaten, hochgeladene Belege. Betroffene: Kunden, Lieferanten, Ansprechpartner und Beschäftigte des Verantwortlichen. Nutzt der Verantwortliche Dienstplan und Zeiterfassung, zusätzlich Beschäftigtendaten: Stammdaten, Dienstpläne, Arbeitszeiten mit Korrekturprotokoll, Urlaub und Abwesenheiten einschließlich Krankheitstagen ohne Diagnose (besondere Kategorie nach Art. 9 DSGVO). Rechtsgrundlage der Verarbeitung durch den Verantwortlichen ist das Beschäftigungsverhältnis (§ 26 BDSG, Art. 88 DSGVO); die Information der Beschäftigten obliegt ihm. Nutzt der Verantwortliche die Personaldokumente, zusätzlich: daraus erzeugte Arbeitsverträge, Nachweise, Bescheinigungen, Abmahnungen, Kündigungen und Zeugnisse sowie hochgeladene, unterschriebene Exemplare. Gelöschte Dokumente liegen wie alle gelöschten Daten noch 90 Tage im Papierkorb; die Aufbewahrungsfristen für Personalunterlagen beachtet der Verantwortliche. Nutzt der Verantwortliche die Tourenplanung, zusätzlich: Anschriften und Koordinaten von Lieferorten, Zeitfenster, die Zeitpunkte der Statusmeldungen der Fahrer (ohne Standortdaten – ein laufendes GPS-Tracking findet nicht statt) sowie Fotos, Unterschriften und Namen von Empfängern als Liefernachweis.

3. Weisungen

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen; die Nutzung der Anwendung gilt als Weisung.

4. Technische und organisatorische Maßnahmen

Verschlüsselte Übertragung, Zugangs- und Zugriffskontrolle mit Rollen und optionaler Zwei-Faktor-Anmeldung, logische Trennung der Unternehmenskonten, Protokollierung, regelmäßige Sicherungen, Härtung des Servers. [PLATZHALTER – Technische und organisatorische Maßnahmen (Anlage oder Verweis)]

5. Unterauftragsverarbeiter

[PLATZHALTER – Unterauftragsverarbeiter (Hosting, E-Mail-Versand, je mit Sitz)]. Für die Tourenplanung zusätzlich: MapTiler AG, Zürich (Schweiz; Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission) für Karte und Adresssuche sowie HeiGIT gGmbH, Heidelberg (Deutschland) für Fahrzeiten und Strecken (openrouteservice). Für die Belegerkennung, sofern der Verantwortliche sie einschaltet: Anthropic PBC, San Francisco (USA; Standardvertragsklauseln der EU-Kommission, Vertragspartner für den EWR Anthropic Ireland Limited, Dublin) für das Auslesen von Eingangsrechnungen; Speicherung dort höchstens 30 Tage, kein Training mit den Daten. Änderungen werden dem Verantwortlichen mitgeteilt; er kann widersprechen.

6. Unterstützung, Meldung von Verletzungen, Löschung

Der Auftragsverarbeiter unterstützt bei Betroffenenanfragen, meldet Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und löscht bzw. gibt die Daten nach Vertragsende zurück.

7. Kontrollrechte

Der Verantwortliche kann die Einhaltung dieses Vertrags überprüfen; der Auftragsverarbeiter stellt die dafür notwendigen Informationen bereit.

Mit der Registrierung und Nutzung der Anwendung kommt dieser AV-Vertrag in der veröffentlichten Fassung zustande. Fassung 5 · Stand: 19.10.2026 (Entwurf)

projectxy

Das Betriebsprogramm für kleine Unternehmen. Rechnungen, Team, Termine und Touren in einer App.

  • Betrieb auf Servern in Deutschland
  • Ihre Daten jederzeit exportierbar
  • Oberfläche in 12 Sprachen

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