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Angebot schreiben: Wie lange Sie daran gebunden sind

Ein Angebot ist rechtlich ein Antrag auf Abschluss eines Vertrags. Nimmt der Kunde an, ist der Vertrag geschlossen – zu Ihren Bedingungen und zu Ihrem Preis. Deshalb entscheidet sich hier, ob ein Auftrag später auskömmlich ist oder nicht.

4 Min. Lesezeit Stand 04.10.2026

Inhalt

Was in ein Angebot gehört

Einen Katalog gesetzlicher Pflichtangaben wie bei Rechnungen gibt es für Angebote nicht. Zwei Vorgaben gelten trotzdem: Eingetragene Kaufleute und Gesellschaften wie die GmbH müssen auch auf Angeboten die Angaben für Geschäftsbriefe machen (§ 37a HGB, § 35a GmbHG), und gegenüber Verbrauchern ist der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer zu nennen (§ 3 PAngV). Fehlt sonst etwas Wesentliches, streiten Sie später darüber:

  • Ihre vollständigen Firmendaten und die des Kunden
  • Eine Angebotsnummer und das Datum
  • Die Leistung so genau beschrieben, dass beide Seiten dasselbe darunter verstehen
  • Menge, Einzelpreis, Gesamtpreis – und ob die Preise netto oder brutto gelten
  • Bis wann das Angebot gilt
  • Zahlungsbedingungen und, falls zugesagt, der Ausführungszeitraum

Wie lange ein Angebot bindet

Nennen Sie keine Frist, gilt § 147 BGB: Sie sind so lange gebunden, wie Sie unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort rechnen dürfen. Was das konkret heißt, ist Auslegungssache – bei einem einfachen Auftrag wenige Tage, bei einem größeren Vorhaben mehrere Wochen.

Das ist unnötige Unsicherheit. Schreiben Sie ein Datum hin: „Dieses Angebot gilt bis zum 30. Oktober 2026.“ Danach können Sie neu kalkulieren, ohne sich rechtfertigen zu müssen.

Was „freibleibend“ bewirkt

Der Zusatz „freibleibend“ oder „unverbindlich“ nimmt dem Angebot die Bindungswirkung (§ 145 BGB). Rechtlich ist es dann in der Regel kein Antrag mehr, sondern nur eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits zu bestellen – Sie entscheiden anschließend, ob Sie annehmen. Wollen Sie eine daraufhin eingehende Bestellung nicht annehmen, sagen Sie das dem Kunden unverzüglich: Wer lange schweigt, muss damit rechnen, dass sein Schweigen als Annahme gilt (BGH, Urteil vom 8. März 1984, VII ZR 177/82).

Das schafft Spielraum bei schwankenden Material- oder Einkaufspreisen. Es kostet aber Verbindlichkeit: Der Kunde weiß nicht, ob er den Auftrag wirklich bekommt.

Angebot oder Kostenvoranschlag?

Beides wird im Alltag durcheinandergeworfen, ist aber verschieden. Ein Angebot nennt einen Preis, an den Sie gebunden sind. Ein Kostenvoranschlag schätzt die Kosten und ist im Zweifel unverbindlich, solange Sie keine Gewähr für seine Richtigkeit übernehmen.

Zeichnet sich ab, dass die Kosten wesentlich über dem Voranschlag liegen, müssen Sie das dem Kunden unverzüglich anzeigen – so verlangt es § 649 Abs. 2 BGB. Der Kunde darf dann kündigen und schuldet nur den Teil der Vergütung, der der bis dahin geleisteten Arbeit entspricht, sowie die darin nicht enthaltenen Auslagen.

Eine feste Prozentgrenze für „wesentlich“ gibt es nicht. Die Kommentarliteratur nennt als Orientierung Abweichungen ab etwa 10 bis 20 Prozent; entschieden wird im Einzelfall.

Vom Angebot zur Rechnung

Ein angenommenes Angebot ist die halbe Rechnung: Positionen, Preise und Steuersätze stehen bereits fest. In projectxy wandeln Sie es mit einem Klick um, die Rechnung verweist auf das Angebot, und der Status wechselt auf angenommen.

Angebote über der Gültigkeit erscheinen auf der Übersicht als Erinnerung zum Nachfassen – der häufigste Grund für verlorene Aufträge ist nicht der Preis, sondern ein Angebot, das niemand mehr angesprochen hat.

Häufige Fragen

Muss ein Angebot eine fortlaufende Nummer haben?
Rechtlich nein, das verlangt nur die Rechnung. Praktisch ist eine Nummer sinnvoll, weil sich Rückfragen, Auftragsbestätigung und Rechnung darauf beziehen.
Darf ich ein Angebot zurückziehen?
Innerhalb der Bindefrist nicht: Ist das Angebot dem Kunden zugegangen, sind Sie daran gebunden (§ 145 BGB) – es sei denn, es war ausdrücklich freibleibend oder Ihr Widerruf erreicht den Kunden spätestens zusammen mit dem Angebot (§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB). Nach Ablauf der Frist müssen Sie nichts zurückziehen: Ein nicht rechtzeitig angenommenes Angebot erlischt von selbst (§ 146 BGB).
Was ist, wenn sich der Kunde erst nach Ablauf meldet?
Eine verspätete Annahme gilt als neuer Antrag. Sie können ihn annehmen oder ablehnen; Sie sind nicht mehr an den alten Preis gebunden.
Kostet ein Kostenvoranschlag Geld?
Nur wenn das vereinbart ist. Im Zweifel ist er unentgeltlich. Wollen Sie ihn berechnen, sagen Sie das vorher – am besten schriftlich.

Allgemeine Informationen zum Stand 04.10.2026. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung; im Einzelfall entscheidet Ihre Steuerberatung.

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